Beleuchtete Kanzleiräume des Standortes Memmingen.
Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens mit der Außenansicht des Standortes in Kempten.
Außenansicht der Büroräume in Kempten

§ 184f StGB - Ausübung der verbotenen Prostitution

Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.