Beleuchtete Kanzleiräume des Standortes Memmingen.
Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens mit der Außenansicht des Standortes in Kempten.
Außenansicht der Büroräume in Kempten

§ 184j StGB – Straftaten aus Gruppen

 

 

Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.