Beleuchtete Kanzleiräume des Standortes Memmingen.
Dr. Holger Hoffmann und Dr. Renate Bens mit der Außenansicht des Standortes in Kempten.
Außenansicht der Büroräume in Kempten

§ 185 StGB – Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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 https://www.anwalt.org/beleidigung/